Inkasso Fachbeitrag

Die Anspruchsverjährung und ihre Prävention

Gemäß §195 BGB beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist für Ansprüche 3 Jahre, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem dieser entstanden ist nach §199 I BGB. (Rechnungsstellung erfolgte am 05.06.2017, also würde die Frist am 31.12.2017 zu laufen beginnen).

Von dieser grundsätzlichen Regel gibt es einige Ausnahmen, wie Nachbesserungsrechte aus Gewährleistung, Speditionsleistungen und im Bereich von Werkverträgen. Anzumerken ist allerdings, dass allein der Eintritt der Verjährung keinen Einfluss auf Ihren Anspruch hat, sondern diese Einrede erst von der Schuldnerseite erhoben werden muss. Wurde die Einrede der Verjährung erhoben, kann der Schuldner seinerseits die Zahlung verweigern, bereits gezahlte Gelder können jedoch nicht zurückverlangt werden nach §214 II BGB.

In Kenntnis des Risikos für den Forderungsausfall wegen Verjährung, möchten wir nun selbstverständlich wissen wie wir dem entgegentreten können. Zunächst müssen wir den Irrglauben aus der Welt schaffen, eine einfache Mahnung reiche aus, um den Eintritt der Verjährung zu verhindern.

Es bestehen folgende Möglichkeiten, die in der Praxis relevant sind und zu dem gewünschten Ergebnis führen:

  1. Vereinbaren Sie Ratenzahlungspläne! Nach §212 I Nr.1 BGB beginnt die Verjährung erneut zu laufen, wenn Abschlags-oder Zinszahlungen geleistet werden bzw. eine Sicherheitsleistung gewährt wird.
  1. Vereinbaren Sie mit dem Schuldner die Unterzeichnung eines Schuldanerkenntnisses, soweit dieser grundsätzlich zahlungsbereit ist. Zu beachten gilt, dass hierdurch eine neue Schuld begründet wird und nicht lediglich die bereits bestehende schriftlich dokumentiert wird! Im Zweifel unterziehen Sie das Schreiben unbedingt einem Experten!

Ferner besteht die Möglichkeit die Verjährung zu hemmen, in dem bspw. die Forderung im Wege des gerichtlichen Mahnbescheides geltend gemacht wird. Die Verjährung wird sodann für ein halbes Jahr gehemmt nach §§204 I Nr.3, II BGB.

Verlieren Sie keine Zeit und prüfen Sie Ihren Forderungsbestand und leiten Sie entsprechende Maßnahmen ein. Gerne stehen wir Ihnen als Mediatoren und Rechtsdienstleister zur Seite, um die Forderungen Ihres Unternehmens zu sichern.

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