Arrivederci, Adios, Auf und davon – Mein Schuldner ist weg!

Ein beliebter Trick der Schuldner ist die Angabe falscher Adressdaten bei Leistungen, die nicht unmittelbar vor Ort bestellt werden. Versucht man die Rechnung zu zustellen, kommen die Schreiben postwendend als unzustellbar zurück. Diesem Trick kann man ganz einfach vorbeugen, indem man sich den Personalausweis vorzeigen lässt, um die Daten abzugleichen.

In anderen Fällen taucht der Schuldner einfach ab oder teilt Ihnen seine neue Anschrift nicht mit, so dass eine Kontaktaufnahme auf dem schriftlichen Weg erschwert oder gar unmöglich gemacht wird. Aus eigener Erfahrung können wir sagen, dass Einige das Umziehen als Hobby betreiben! Ohne fremde Hilfe ist der Zahlungsverpflichtete nicht mehr aufzufinden und Ihnen droht der Ausfall der Forderung.

In diesen speziellen Fällen gibt es jedoch die Möglichkeit, die aktuelle Anschrift beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu erfragen. Allerdings besteht hier die Problematik, dass zwar eine Meldepflicht seitens des Schuldners besteht, einen Wohnortwechsel mitzuteilen, in der Realität wird dieser Pflicht jedoch häufig nicht nachgekommen. Wir selbst haben jedoch die Möglichkeit, die Schuldnerdaten in einen Datenbank aufnehmen zu lassen und bei Anfragen bezüglich der Bonität, werden wir umgehend unterrichtet. Im Rahmen derartiger Bonitätsanfragen muss der Schuldner in Regel seine aktuellen Adressdaten mitteilen, so dass wir diese ebenfalls erhalten. Manchmal ist leider etwas Geduld gefragt, bis ein Ergebnis vorliegt, das Abwarten lohnt sich jedoch allemal!

Haben Sie selbst einen Schuldner der sich in Luft aufgelöst hat, zögern Sie nicht unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!

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