dsgvo

Datenschutzänderungen in Europa

DSGVO – Hohe Strafen drohen

Nicht zuletzt wegen eines großen Skandals in einem großen Unternehmen im Bereich der sozialen Medien und der Beeinflussung von Wahlen, ist der Begriff Datenschutz in aller Munde. Am 25.05.2018 tritt die neue Datenschutzgrundverordnung in Kraft und wirkt ab diesem Zeitpunkt unmittelbar verpflichtend für alle Personen, die Daten verarbeiten. Verstöße werden mit erheblichen Geldbußen in Höhe von bis zu 20.000.000,00 € bzw. 4 Prozent des Jahresumsatzes abgestraft, je nachdem welcher Betrag höher ist. Die Verordnung soll den Gerichten ein geeignetes Instrument zur Seite stellen, um  auch gegen Global Player entsprechend empfindliche Bußgelder verhängen zu können.

Allerdings wird jeder Unternehmer in die Pflicht genommen, die neuen Bestimmungen einzuhalten. Die Seiten der jeweiligen Landesdatenschutzbehörden stellen umfangreiche Informationen zur Verfügung, was zu tun ist. Die Überprüfung der Checkliste wird Ihnen zeigen, inwieweit Handlungsbedarf besteht. Insbesondere sollte die Pflicht zur Bestellung eines internen oder externen Datenschutzbeauftragten ins Auge genommen werden. Zudem sollten alle Vorgänge, die sich mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigen, in ein Verarbeitungsverzeichnis aufgenommen. Die Aufzählung der gesamten Pflichten würde diesen Artikel sprengen. Sollte Ihnen die Thematik gänzlich neu sein, wird Ihnen dringlich empfohlen, einen Berater aufzusuchen und den Behörden zumindest den guten Willen aufzuzeigen, den Datenschutz in Ihrem Betrieb ernst zu nehmen.