Durchgriffshaftung bei Insolvenz der Limited
Zwar sind mittlerweile die Anmeldungen der englischen Limited rückläufig, dennoch haben, mit fast 9.000 Unternehmen, eine Vielzahl von Firmen diese Gesellschaftsform für Ihr Auftreten im Geschäftsverkehr gewählt. Das zu erbringende Stammkapital von einem Pfund ist für viele verlockend, bringt jedoch gerade bei drohender Insolvenz erhebliche Risiken mit sich. Theoretisch wäre die Gesellschaft bereits zahlungsunfähig, sollte Ihr gegenüber eine Forderung von einem Pfund offenstehen.
Oftmals unterlässt es der Director der Limited für die Gesellschaft die Insolvenz anzumelden, obwohl bereits die Voraussetzungen vorliegen. Es herrscht der Irrglaube, dass die Haftung allein auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. In einer neuerlichen Entscheidung wurde jedoch höchstrichterlich festgestellt, dass auf die Limited analog die Grundsätze und Normen des GmbHG anwendbar sind, so dass bei bestimmten Verfehlungen des Geschäftsführers eine persönliche Haftung in Frage kommt. (BGH II ZR 119 / 14 vom 15.03.16) Das geringe Stammkapital kann deshalb häufig dazu führen, dass die Anzeigepflicht der Zahlungsunfähigkeit durch den Geschäftsführer bzw. Director verletzt wurde.
Schreiben Sie daher Ihre Forderung nicht ohne weiteres ab und lassen Sie den Sachverhalt auf die geschilderten Umstände hin überprüfen!