Inkasso bei Mietnomaden

Mietnomaden

Mietnomaden – wie handeln Sie richtig?

Vielen Vermietern ist das Problem zweifelsohne bekannt. Leute zahlen nicht oder verschwinden gar in einigen Fällen komplett von einem auf den anderen Tag. Die Rede ist von Mietnomaden, der Begriff soll eine Anspielung auf die Lebensweise von Nomadischen Völkern sein.

Als Mietnomaden werden Personen bezeichnet, die eine Mietwohnung beziehen, jedoch nicht fähig sind diese fristgerecht zu zahlen, oder erst gar nicht die Absicht hatten den Mietzins zu entrichten. In vielen Fällen werden die Wohnungen oder Häuser in inadäquaten Zuständen vorgefunden, sodass, damit überhaupt neue Mieter einziehen können, zunächst erst Räumungen oder Renovierungen erfolgen müssen. Gesetzt den Fall, der ehemalige Mieter ist untergetaucht oder gar zahlungsunfähig, bleiben Vermieter oftmals auf den gesamten Kosten sitzen.

Selbstverständlich steht jetzt die Frage im Raum: Wie kann ich mich davor schützen und wann sollte man spätestens reagieren?

Einerseits sobald begründete Verdachtsmomente bestehen, so etwa, wenn bereits kurz nach Beginn des Vertragsverhältnisses erste Zahlungen ausbleiben oder die Zahlungen nur unregelmäßig erfolgen.

Eine fristlose Kündigung kann nach deutschem Recht ausgesprochen werden, wenn der Mieter in zwei aufeinanderfolgenden Monaten mit mehr als einer Monatsmiete (§ 543 Abs. 2 Nr. 3a BGB) oder insgesamt mit dem Betrag von zwei Monatsmieten (§ 543 Abs. 2 Nr. 3b BGB) im Rückstand ist.

Andererseits können Sie sich dadurch schützen, indem Mietnomaden und säumige Mieter schon im Vorfeld identifiziert werden. Es besteht die Option sich vor Abschluss eines Mietvertrages original Banküberweisungen oder Abbuchungen der letzten Mieten vorzeigen zu lassen oder auch Mieter-bzw. Bonitätsauskünfte bei Auskunfteien einzuholen. Zusätzlich gibt es Mietnomadenversicherungen, die Kosten hierfür belaufen sich Jährlich zwischen 100€ und 260€. Allerdings werden von diesen keine Gerichts- und Anwaltskosten gedeckt.

Wenn Sie keine Perspektive mehr sehen, um Ihr Geld eigenhändig eintreiben oder den verschwundenen Mieter auffinden zu können, wenden Sie sich gerne an uns.

Vorheriger Beitrag
Verjährung
Nächster Beitrag
Forderungsausfälle