Modifikation Ihres Forderungsmanagements

Modifikation Ihres Forderungsmanagements

Dezember ist Inventurzeit! Für Sie heißt das wiederum, es wird entschieden, welche Forderungen aus Ihrem Bestand auszubuchen sind. Oftmals werden unbeglichene Rechnungen leichtfertig als uneinbringlich bewertet, wenngleich noch reale Chance auf die Realisierung Ihres Anspruches bestehen. Es sollte Sie sich daher stets die Frage gestellt werden, wie es um die Bonität des Schuldners gestellt ist und sodann die nächste Entscheidung zu treffen, ob gegebenenfalls weitere Schritte unternommen werden sollen. Denkbar wäre die Beantragung des gerichtlichen Mahnbescheides oder die Weitergabe der Rechnung an ein Inkassobüro zum Forderungseinzug.

Wir als Rechtsdienstleister bieten alles in einem Komplettpaket an, also, neben der außergerichtlichen Mahnung, werden Ihre Ansprüche auch durch die Beantragung des gerichtlichen Mahnbescheides gesichert und im Anschluss Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet. Sollten Sie Zweifel bezüglich der Realisierungsmöglichkeit haben, steht Ihnen die Möglichkeit offen, vorab Bonitätseinkünfte einzuholen und sich von unseren fachkundigen Mitarbeitern über die Erfolgsaussichten beraten zu lassen.

Diese Liquiditätsauskünfte sind ebenfalls als Prävention des Forderungsausfalles ein probates Mittel, da im Vorfeld bereits die Zahlungsmoral des potentiellen Geschäfts- oder Vertragspartners  festgestellt werden kann.

Gerne stehen wir Ihnen auch beratend zur Seite, wie Sie Ihr Mahnwesen effektiv gestalten und somit die Außenstände gezielt verringern.

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