In jüngster Vergangenheit wurde uns ein titulierter Anspruch zum Forderungseinzug eingereicht, der bislang weder durch den Gläubiger, noch durch dessen Rechtsanwalt durchgesetzt werden konnte. Der Schuldner hat bei Übergabe des Falles bereits die Vermögensauskunft abgegeben, das heißt seine finanziellen Verhältnisse gegenüber dem Gerichtsvollzieher offengelegt und seine Zahlungsunfähigkeit bekundet. Ausweislich des Vermögensprotokolls, soll der Schuldner keiner Tätigkeit nachgehen und seinen Lebensunterhalt ausschließlich aus Soziallleistungen bestreiten. Im Rahmen der Ermittlungstätigkeiten konnten unsere Mitarbeiter allerdings herausfinden, dass der Schuldner als nicht angemeldeten und verschwiegenen Nebenverdienst, sehr hochpreisige Zuchtfische hält und diese auch zum Verkauf anbietet. Auf diversen Foren, für Liebhaber der Aquaristik, wurden diese Fische angeboten, mitunter zu Preisen von über 500,00 € und mehr.
Grundsätzlich sind Tiere zwar nicht pfändbar, es sei denn es handelt sich um sogenannte Luxustiere deren finanzieller Wert den emotionalen übersteigt, wie es etwa bei teuren Pferderassen und auch bei den Koi-Karpfen der Fall ist.
Der Schuldner wird nicht schlecht gestaunt haben, als schließlich der Gerichtsvollzieher erneut bei ihm vor der Türe stand und die Pfändung der Tiere durchführen wollte. Anhand der detaillierten Bilder aus dem Internet konnten die Prachtexemplare identifiziert und ausgesondert werden.
Dieser Fall zeigt wieder einmal, dass selbst hoffnungslose Fälle durch intensive Recherchearbeiten und Unvorsichtigkeit des Schuldners, zu einem erfolgreichen Ende gebracht werden können