Pfandrecht kraft Gesetz – Sicherheit für Mieter und Handwerker
Einleitung
Vielen haben beiläufig die Begriffe Vermieter- und Werkunternehmerpfandrecht bereits gehört oder gelesen, wobei es sich dabei handelt, ist jedoch den wenigsten bewusst. Gerade Vermieter und Handwerker sollten diese Rechtsinstitute allerdings bekannt sein, geben sie doch zusätzliche Sicherheiten im Wirtschaftsverkehr und sichern Ihre Ansprüche.
Werkunternehmerpfandrecht
Zu Gunsten des Werkunternehmers entsteht nach §647 BGB ein Pfandrecht an den hergestellten oder ausgebesserten beweglichen Sachen des Bestellers, soweit sie bei Beauftragung in seinen Besitz gelangt sind. Wurde ein Fahrrad zur Reparatur abgegeben und dieses auch nach mehrfacher Mahnung nicht abgeholt, besteht nunmehr die Möglichkeit das Rad öffentlich zu versteigern und seine Werklohnforderung aus dem Erlös zu befriedigen.
Vermieterpfandrecht
Ähnlich verhält es sich beim Vermieterpfandrecht, wobei ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Mieters entsteht. Dieses Recht des Vermieters erlischt grundsätzlich auch dann nicht, wenn der Mieter die Sachen aus dem Mietobjekt, ohne dessen Wissen bzw. unter Widerspruch des Vermieters, entfernt.
Voraussetzungen für die Pfandrechtsverwertung
Allerdings gelten bestimmte Voraussetzungen, die es zu beachten gibt, bevor man tätig wird und die Verwertung des Pfandrechtes betreibt.