Public-Viewing für alle – auch für uns!

Public-Viewing für alle – auch für uns!

In unserem heutigen Beitrag geht es wieder einmal um eine Geschichte, die zeigt, dass sich schnelles Handeln und sorgfältiges Arbeiten lohnen können.  Unser Auftraggeber ist auf den Einbau von Tuning-Artikeln für Autos spezialisiert und bietet zusätzlich die passende Beratung dazu an.
Der Schuldner um den es heute geht hatte sich sein Kleinwagen aufwendig modifizieren lassen, die makellosen Arbeiten unseres Mandanten blieben jedoch unbezahlt. Zwangsvollstreckungsversuche waren zuvor erfolglos verlaufen, da das Fahrzeug nicht als Luxusgut zu klassifizieren war und der Schuldner sich stets auf die Abgabe seiner eidesstattlichen Versicherung berufen konnte.
Schließlich wurden wir mit dem Forderungseinzug betraut und machten uns gleich an die Arbeit. Schnell konnte der Schuldner auf einer Seite eines großen sozialen Netzwerkes ausfindig gemacht werden samt Bildern seines „schönen“ Wagens. Neben den üblichen Kommentaren zu Gott und der Welt, hatte der Herr sein Auto zum Verkauf angeboten und dummerweise die Verhandlungen öffentlich geführt.
So konnten wir durch einfache Observation den Verkaufstermin begutachten und den Schuldner sofort mit den gemachten Fotos konfrontieren. Nach dieser überzeugenden Vorstellung konnten wir den Schuldner nun doch zur Zahlung der Rechnung bewegen und unseren Mandanten zufrieden stellen.