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Die MB Inkasso & Ermittlungs GmbH erhielt das Mandat, eine offene Forderung eines namhaften Herstellers von Rasentraktoren beizutreiben. Bei der offenen Rechnung ging es um die unbeglichene Reparatur eines Mähwerks in Höhe von ca. 1300 €.
Direkt nach Übergabe der Forderungsunterlagen wurde das schriftliche Inkasso eingeleitet, jedoch kam das Anschreiben mit dem Vermerk zurück, der Empfänger sei unter der genannten Anschrift nicht zu erreichen. Sofort wurde das Ermittlungsteam der MBI eingeschaltet und in der Nachbarschaft vor Ort ermittelt. Dadurch konnte jedoch keine neue Adresse ausfindig gemacht werden, auch das Einwohnermeldeamt hatte keine neue Anschrift.
Weiter Ermittlungen im Internet bei Facebook, people123 und Twitter führten aber zum Erfolg und man konnte sodann die erste Mahnung erfolgreich zustellen. Nachdem der Schuldner auf diese und weitere Anschreiben nicht reagierte, wandte MBI die bewährte Zangentechnik – gerichtlicher Mahnbescheid gegen den Schuldner einerseits und persönliches Inkasso beim Schuldner vor Ort andererseits – an, leider jedoch ohne Erfolg. Der Schuldner gab vor die Eidesstaatliche Versicherung abgegeben zu haben und mittellos zu sein. Der Rasentraktor sei verkauft und er lebe von Hartz 4.
„Das war gelogen“. Durch weitere Recherchen konnte ermittelt werden, dass der Schuldner seine Dienste bei „my-hammer“ anbot und auf diesem Wege bereits zahlreiche Aufträge für Gartenarbeiten erhalten und durchgeführt hatte. Bei 203 Einträgen konnte man auch davon ausgehen, das er dies gewerblich macht. In der vergangenen Woche wurde dann mit ihm ein Auftrag über das Internetportal zur Pflege von einer Rasenfläche von über 3000 qm vereinbart. Siehe da: der Schuldner erschien wie besprochen morgens mit großem Zugfahrzeug und Hänger und begann mit eben jenem vom Gläubiger der Forderung reparierten Rasentraktor das mähen. Nachdem er fertig war und um Zahlung bat, stellten wir und der hinzugerufene Gerichtsvollzieher sich vor , legten ihm alle Beweise seiner selbständigen Tätigkeit vor und der Gerichtsvollzieher pfändete den Rasentraktor. Der Schuldner merkte, dass er auf frischer Tat erwischt worden war. Um weitere Unannehmlichkeiten zu vermeiden, vereinbarte der Schuldner eine Zahlungsfrist von 24 Stunden, um den Rasentraktor beim Gerichtsvollzieher  wieder aus zu lösen. Keine 3 Stunden später kam der Schuldner mit knapp 2100 € und bezahlte seine Schuld sowie alle entstandenen Kosten in bar.

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