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Schuldner spurlos verschwunden

Der Schuldner ist spurlos verschwunden – was tun?

Es kommt immer häufiger vor, dass Bürger, nach ihrem Umzug, den zuständigen Meldeämtern keine neue Wohnanschrift mitteilen.  Dies hat zum einen zur Folge, dass Rechnungen und Mahnung nicht zugestellt werden können und mit dem Vermerk der Unzustellbarkeit zurück gesendet werden. Zum anderen wird die gerichtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche erheblich erschwert, wenn bereits die notwendige Zustellung des Mahnbescheides nicht erfolgen kann.

Abhilfe kann meist eine Auskunft beim Meldeamt schaffen, die über die neue Anschrift des Schuldners Kenntnis haben. Problematisch wird es, wenn keinerlei Hinweise über den Verbleib des Schuldners vorliegen.  Häufig fehlt den Ämtern die Motivation Informationen zu sammeln, die zur Ermittlung der neuen Wohnanschrift führen. In diesen Problemfällen besteht nunmehr die Möglichkeit Anbieter von Wirtschaftsauskunftsdiensten zu beauftragen, deren Arbeitsaufwand wesentlich aufwendiger ist. Zudem können die Daten der gesuchten Person in Suchkarteien eingetragen werden. Sollte ein Vertrag abgeschlossen werden, der eine Überprüfung der SCHUFA erforderlich macht, muss die Adresse des Vertragspartners eingetragen werden. In diesem Fall bekommt der Auftraggeber des Suchauftrages diese neue Anschrift mitgeteilt.

Zielführend kann ebenfalls die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens sein, da der Schuldner gegen die Meldepflicht verstoßen hat und dieses Verhalten durch den Staat sanktioniert wird.

Sollten Sie Forderungen haben, die aus ebendiesen Gründen nicht realisierbar oder von Ihnen bereits abgeschrieben wurden, wenden Sie sich an uns und wir werden Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.