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Sie haben Post erhalten und es bestehen noch offene Fragen Ihrerseits? Hier finden Sie eine Zusammenfassung der häufigsten gestellten Fragen.

Sie haben Leistungen und / oder Waren von unserem Auftraggeber bezogen. Dieser hat uns nun mit der Bearbeitung der noch offenen Rechnung beauftragt. Der Name unseres Auftraggebers geht aus unserem Schreiben hervor.

Das Aktenzeichen finden Sie rechts oben auf dem Briefkopf des Anschreibens neben dem Datum. Für eine eindeutige Zuordnung Ihres Inkassovorgangs ist die Angabe des Aktenzeichens zwingend erforderlich. Enthält Ihre Anfrage unvollständige oder fehlerhafte Angaben, dürfen wir diese aus rechtlichen Gründen weder bearbeiten noch beantworten.

Wenn Sie mit uns in Kontakt treten, benötigen wir von Ihnen das Aktenzeichen, Familienname, Vorname und Geburtsdatum, um Verwechslungen auszuschließen. Ihre mitgeteilten Daten unterliegen dem Schutz personenbezogener Daten nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

Geben Sie bei jeder Zahlung und jedem Schriftverkehr immer das auf Ihrem Anschreiben befindliche Aktenzeichen an.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, einen vereinbarten Zahlungstermin einzuhalten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, um weitere, kostenverursachende Schritte zu verhindern. Nutzen Sie hierzu gerne unser vorbereitetes Kontaktformular.

Teilen Sie uns bitte schriftlich oder telefonisch die Namens- oder Adressänderung mit. Nutzen Sie hierzu gerne unser vorbereitetes Kontaktformular.

Als Vertragspartner der SCHUFA meldet MB Inkasso jede Ihnen gegenüber bestehende offene, nicht bestrittene Forderung bei der SCHUFA ein. Ein negativer SCHUFA-Eintrag hat gravierende Folgen: kein Kredit / Dispo bei der Bank, keine EC-Karte, kein Rechnungskauf im Versandhandel, keinen Handyvertrag, keine Kreditkarte, evtl. kein neues Mietverhältnis usw.

Nein, wir haben von unserem Mandanten die Inkassovollmacht erhalten, somit sind sämtliche Zahlungen direkt an uns zu leisten.

Gemäß §286 BGB hat der Schuldner dem Gläubiger den durch den Verzug entstehenden Schaden zu erstatten. Dies gilt auch für die Kosten der Inanspruchnahme eines Inkassounternehmens für die Beitreibung der Forderung.

Unter bestimmten Voraussetzungen können wir Ihnen eine Ratenzahlung anbieten. Hierzu bitten wir Sie, mit uns telefonisch in Kontakt zu treten, um weitere Einzelheiten zu erörtern.

Ja. Sie können jederzeit höhere Zahlungen leisten und so zu einem schnellen Abtragen der Forderungen in Ihrem Sinne beitragen.

Wir möchten eine gütliche und außergerichtliche  Einigung zwischen Ihnen und unserem Auftraggeber erzielen. Ihre Rückmeldung, sei es durch Begleichen der Rechnung oder durch Kontaktaufnahme mit uns, ist daher unabdinglich. Wir bieten Ihnen auch die Möglichkeit, die offene Rechnung in mehreren Raten zu begleichen. Können wir keine Einigung mit Ihnen herbeiführen, so sind wir gezwungen, im Namen unseres Auftraggebers als weitere Maßnahme das gerichtliche Mahnverfahren und ggf. weitere Vollstreckungsmaßnahmen einzuleiten. Sicher ist es in Ihrem Sinne, dies zu vermeiden.

Ihre Frage findet sich nicht aufgelistet? Gern stehen wir Ihnen telefonisch zur Verfügung oder nutzen Sie unser Kontaktformular