Der frühe Vogel fängt den Wurm –Verjährungsfristen
Oftmals werden wichtige Geburtstage, Termine oder der Hochzeitstag vergessen, wobei Ärger oder Enttäuschung vorprogrammiert ist, der jedoch durch eine Liebe Geste wieder aus der Welt geschafft werden kann. Etwas anderes gilt jedoch für gesetzliche Fristen, nach deren Ablauf endgültig Ihr jeweiliges Recht verwirkt ist, grundsätzlich ohne Wenn und Aber. Wir haben Ihnen daher die wichtigsten gesetzlichen Fristen zusammengefasst und empfehlen diese bei jeder Rechnungserstellung im Auge zu behalten.
3 Jahre
Nach §195 BGB gilt grundsätzlich die dreijährige Verjährungsfrist, die ab Ende des Jahres zu laufen beginnt, indem der Anspruch entstanden ist. Diese Frist gilt in der Regel für alle Forderungen aus dem Alltag, wie Kaufpreiszahlung, Mietzahlung oder der Werklohn. Man spricht auch von der regelmäßigen Verjährungsfrist.
30 Jahre
Die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren gilt nicht für titulierte Forderungen, deren Frist auf 30 Jahre festgelegt ist, beginnend mit Rechtskraft oder Ausfertigung einer entsprechenden vollstreckbaren Urkunde. Das Gleiche gilt für Ansprüche, die aus einer Verletzungshandlung gegen die körperliche Integrität resultieren, sowie Ansprüche nach Feststellung im Insolvenzverfahren.
6 Monate
Die 6 monatige Frist ist insbesondere für Vermieter und Verleiher relevant, da nach Ablauf Ersatzansprüche wegen Veränderung bzw. Verschlechterung der Mietsache verjähren.
5 Jahre
Mängelansprüche bei Bauwerken oder mangelhaft eingebauten Sachen verjähren erst nach 5 Jahren nach Abgabe bzw. Abnahme des Werkes.
2 Jahre
Ansprüche wegen Mangelhaftigkeit einer Kaufsache verjähren nach zwei Jahren, wobei diese erst mit Übergabe der Sache zu laufen beginnt. Gerade im Versandhandel kann häufig eine größere Zeitspanne zwischen Rechnungsstellung und tatsächlicher Übergabe liegen. Das Versandetikett kann daher durchaus relevant werden.
Bedenken Sie stets, dass ein Mahnschreiben die Verjährung Ihres Anspruches nicht hemmt. Sollte sich Ihr Schuldner seit einem längeren Zeitraum beharrlich der Zahlung verweigern, haben Sie diese Fristen im Kopf.