+49 (0)6181- 990 300 info@mbinkasso.de

Rechnung nicht bezahlt:

Straftat oder Nachlässigkeit?

Inkassounternehmen für Schuldner einfach erklärt

Wer bewusst Zechprellerei begeht, kann mit bis zu drei Jahren Haft dafür bestraft werden. Anders verhält es sich, wenn Sie mal eine Rechnung nicht sofort bezahlen oder gerade nicht bezahlen können.

Doch über eines sollten Sie sich stets im Klaren sein: Unbezahlte Rechnungen sind kein Kavaliersdelikt. Sie wirken sich negativ auf die Personen und Unternehmen aus, denen Sie eine Zahlung schuldig bleiben. Mit allen Konsequenzen bis hin zur Insolvenz.

Kooperation vorausgesetzt:

So vermeiden Sie die Schuldenfalle

Außerdem wirkt es sich negativ auf Ihre eigenen Zukunftspläne aus. Denn mit jeder Rechnung, die Sie nicht bezahlen, verschlechtert sich Ihr Schufa-Eintrag.

Was bedeutet: Sie werden in absehbarer Zeit keine Verträge mehr abschließen können, für die regelmäßige Zahlungen erforderlich sind, beispielsweise Handy- oder Mietverträge, Ratenkäufe oder Bestellungen auf Kreditkarte. Sie werden keine neue Mietwohnung mehr beziehen und schlimmstenfalls wird daraus eine Straftat entstehen (Eingehungsbetrug).

Schon um sich selbst vor der ins Abseits führenden Schuldenfalle zu schützen, sollten Sie sich daher kooperativ verhalten, wenn wir Sie als Inkassounternehmen kontaktieren. Denn nicht wir haben eine Rechnung mit Ihnen offen, sondern unsere Auftraggeber. Und wir tun was wir können, um die Sache gütlich und im direkten Gespräch mit allen Beteiligten zu lösen.

Telefonisch, schriftlich oder persönlich:

Gemeinsam finden wir eine Lösung

Erhalten Sie ein Schreiben von uns, enthält dieses ein Aktenzeichen und genaue Angaben dazu, welche Forderungen noch offen sind und welche Mahn- oder Inkassogebühren anfallen. Sind Sie in der Lage, den Betrag direkt zu bezahlen? Dann tun Sie’s einfach und die Sache ist erledigt. Können Sie die Summe derzeit nicht aufbringen, kontaktieren Sie uns, damit wir gemeinsam einen Zahlungsplan erstellen oder an einer Lösung arbeiten.

Nehmen Sie schriftlich Kontakt mit uns auf und denken Sie bitte stets daran, Ihre aktuellen Adressdaten und das Aktenzeichen anzugeben. Dabei geht es nicht um eine reine Formsache – es geht auch um den Schutz Ihrer Daten, denn natürlich können wir nur Auskunft geben, wenn sich das Schreiben eindeutig zuordnen lässt.

Und gerade weil wir gründlich arbeiten, entstehen durch unsere Einschaltung als Inkassounternehmen Kosten, die gesetzlich geregelt sind und in die Mahnforderung mit eingehen. Hat Ihr Gläubiger uns also beauftragt, die Zahlungen zu erwirken, ist eine direkte Rechnungsbegleichung an den Gläubiger nicht mehr möglich. Alle Überweisungen oder Barzahlungen sind somit direkt an uns als Inkassodienstleister zu entrichten.

Raus aus den Schulden!

Sie haben weitere Fragen oder möchten mit uns spezielle Zahlungskonditionen vereinbaren? Wir sind für Sie da: Rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie unser Kontaktformular, damit wir Sie umgehend zurückrufen können.