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Jetzt handeln – Verjährung vermeiden!

Jetzt handeln – Verlust von Forderungen durch Verjährung vermeiden!

zum Jahresende droht vielen Unternehmen ein erheblicher finanzieller Verlust: Zahlreiche Rechnungen aus 2022 verjähren am 31.12.2025, sofern diese nicht rechtzeitig geprüft oder geltend gemacht wurden.

Wir fordern Sie daher dringend auf, jetzt Ihre Offene-Posten-Liste (OP-Liste) zu prüfen– bevor es zu spät ist!

Warum sofortiges Handeln entscheidend ist

Die gesetzliche regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB) und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§ 199 Abs. 1 BGB). Das bedeutet: Rechnungen aus 2022 sind ab dem 01.01.2026 verjährt.

Wichtig: Verjährung schützt den Schuldner, Ihre Ansprüche gehen verloren, wenn diese nicht aktiv geltend gemacht werden. Selbst wenn der Schuldner Einspruch erhebt, kann eine rechtzeitige Prüfung und Durchsetzung Ihre Forderungen retten.

Ihr Vorteil mit MB Inkasso & Erm. GmbH

Unser Team unterstützt Sie kompetent und schnell bei:

  • Prüfung Ihrer offenen Forderungen
  • Vorbereitung von Mahnungen und rechtssicheren Schreiben
  • Professioneller Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Handwerksrechnungen: Praktisches Muster

Rechnung

Rechnungsdatum

Fälligkeit

Offener Betrag

Empfohlene Maßnahme

Muster GmbH

15.02.2022

15.03.2022

2.500,00 €

Sofortige Mahnung / Inkasso

Max Mustermann

30.05.2022

30.06.2022

1.200,00 €

Prüfung & Forderungsdurchsetzung

Checkliste zur schnellen OP-Prüfung:

  1. Alle offenen Beträge mit der Buchhaltung abgleichen
  2. Überfällige Zahlungen identifizieren
  3. Einsprüche oder Einreden des Schuldners prüfen
  4. Forderungen für Mahnung oder Inkasso vorbereiten

💡 Tipp: Jede Rechnung, die jetzt aktiv verfolgt wird, kann vollständig gesichert werden – Verluste durch Verjährung lassen sich verhindern.

Handeln Sie jetzt! Kontaktieren Sie unser Team bei MB Inkasso & Erm. GmbH, um Ihre OP-Liste professionell prüfen zu lassen und Ihre Forderungen rechtzeitig abzusichern.

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Lassen Sie uns Ihnen helfen, es einzutreiben.

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