Effektive Vollstreckungsstrategien bei titulierten Forderungen
Viele unserer Kunden haben bereits alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft, um ihre Schuldner zur Zahlung zu bewegen. Oftmals wurde ein kostenintensives Klageverfahren durchgeführt, das zu einem vollstreckbaren Titel, wie einem Urteil, führte. Dieser Titel bestätigt rechtskräftig, dass die Forderung des Kunden sowie die Verzugszinsen vom Schuldner zu zahlen sind.
Verrechnung von Zahlungseingängen nach gesetzlicher Reihenfolge
Die Verrechnung von Zahlungseingängen auf titulierte Haupt-, Neben- und Zinsforderungen erfolgt gemäß der gesetzlichen Regelung in § 367 Abs. 1 BGB. Grundsätzlich erfolgt die Verrechnung in der Reihenfolge Zinsen – Kosten – Hauptforderung, sofern der Schuldner keine abweichende Zahlungsbestimmung trifft und der Gläubiger die Zahlung nicht zurückweist (§ 367 Abs. 2 BGB).
Verjährungsfristen und Schutz vor Verjährung
Gerichtlich festgestellte, vollstreckbare Titel haben eine Verjährungsfrist von 30 Jahren (§ 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO). Die im Titel titulierten Zinsen, die nach Rechtskraft fällig werden, unterliegen jedoch einer kürzeren Verjährungsfrist von 3 Jahren (§ 197 Abs. 2 BGB). Um den Verjährungseintritt dieser Zinsen zu verhindern, ist es notwendig, alle drei Jahre einen Vollstreckungsversuch zu unternehmen, da dies die Verjährung neu startet (§ 212 BGB Abs. 1 Nr. 2 BGB).
Überwachungsverfahren zur langfristigen Sicherung der Forderungen
Um titulierte Forderungen, die bisher nicht erfolgreich eingezogen werden konnten, zu schützen, empfiehlt es sich, diese ins Überwachungsverfahren zu nehmen. Dabei wird die wirtschaftliche Lage des Schuldners regelmäßig überprüft, und spätestens alle drei Jahre wird ein Vollstreckungsversuch unternommen. Bei MB Inkasso erfolgt dies sogar alle 24 Monate, um möglichen Gläubigern zuvorzukommen und Ansprüche frühzeitig beim Schuldner einzutreiben.
Ihr Partner MB Inkasso und Ermittlung GmbH