Internetbetrug und Forderungseinzug
Im Internet wimmelt es nur von zwielichtigen Persönlichkeiten, die versuchen sich, im Schatten der Anonymität, an
anderen Ahnungslosen zu bereichern. So ereignete sich jüngst ein Vorfall, bei dem ein Gauner bei einer bekannten
Kleinanzeigenseite, Ware gegen Vorkasse verkaufte, die sich allerdings nie in seinem Besitz befand. Im Internet
konnten mehrere Aussagen von geprellten Kunden ausfindig gemacht werden, so dass von einer Masche des Herrn
ausgegangen werden konnte.
Forderungstitulierung und Vermögensauskunft
Die Forderung wurde bereits tituliert und uns nunmehr zum Forderungseinzug übersendet. Der Schuldner hatte jedoch
bereits die Vermögensauskunft abgegeben und keinerlei Bezugsquellen für seine Einkünfte offenbart. Unsere
Recherchen hingegen haben ergeben, dass der Schuldner weiterhin unter einen falschen Namen Ware, in erheblichem
Umfang, bei dem gleichen Kleinanzeigenportal anbietet. Durch Vortäuschen, Ware vom Schuldner kaufen zu wollen,
konnten wir dessen neue Kontoverbindung in Erfahrung bringen, die dieser uns für die Überweisung des Kaufpreise
übersendet hatte.
Kontopfändung und Realisierung der Forderung
Mithilfe der neuen Bankverbindung konnte umgehend das Konto des Schuldners gepfändet und die Forderung unseres
Mandanten komplett realisiert werden. Neben dem leeren Konto droht dem Schuldner nunmehr noch ein Strafverfahren
wegen einer Falschaussage, obwohl er unter Eid gestanden hat, da die Angaben im Vermögensprotokoll
nachweislich falsch gewesen sind.