Im Internet wimmelt es nur von zwielichtigen Persönlichkeiten, die versuchen sich, im Schatten der Anonymität, an anderen Ahnungslosen zu bereichern. So ereignete sich jüngst ein Vorfall, bei dem ein Gauner bei einer bekannten Kleinanzeigenseite, Ware gegen Vorkasse verkaufte, die sich allerdings nie in seinem Besitz befand. Im Internet konnten mehrere Aussagen von geprellten Kunden ausfindig gemacht werden, so dass von einer Masche des Herrn ausgegangen werden konnte.
Die Forderung wurde bereits tituliert und uns nunmehr zum Forderungseinzug übersendet. Der Schuldner hatte jedoch bereits die Vermögensauskunft abgegeben und keinerlei Bezugsquellen für seine Einkünfte offenbart. Unsere Recherchen hingegen haben ergeben, dass der Schuldner weiterhin unter einen falschen Namen Ware, in erheblichem Umfang, bei dem gleichen Kleinanzeigenportal anbietet. Durch Vortäuschen, Ware vom Schuldner kaufen zu wollen, konnten wir dessen neue Kontoverbindung in Erfahrung bringen, die dieser uns für die Überweisung des Kaufpreise übersendet hatte.
Mithilfe der neuen Bankverbindung, konnte umgehend das Konto des Schuldners gepfändet und die Forderung unseres Mandanten komplett realisiert werden. Neben dem leeren Konto, droht dem Schuldner nunmehr noch ein Strafverfahren wegen einer Falschaussage, obwohl er unter Eid gestanden hat, da die Angaben im Vermögensprotokoll nachweislich falsch gewesen sind.