Erfolgreicher Forderungseinzug
In jüngster Vergangenheit wurde uns ein titulierter Anspruch zum Forderungseinzug eingereicht, der bislang weder
durch den Gläubiger, noch durch dessen Rechtsanwalt durchgesetzt werden konnte. Der Schuldner hat bei Übergabe
des Falles bereits die Vermögensauskunft abgegeben, das heißt seine finanziellen Verhältnisse gegenüber dem
Gerichtsvollzieher offengelegt und seine Zahlungsunfähigkeit bekundet. Ausweislich des Vermögensprotokolls, soll
der Schuldner keiner Tätigkeit nachgehen und seinen Lebensunterhalt ausschließlich aus Soziallleistungen
bestreiten.
Geheime Einnahmequelle
Im Rahmen der Ermittlungstätigkeiten konnten unsere Mitarbeiter allerdings herausfinden, dass der Schuldner als
nicht angemeldeten und verschwiegenen Nebenverdienst, sehr hochpreisige Zuchtfische hält und diese auch zum
Verkauf anbietet. Auf diversen Foren, für Liebhaber der Aquaristik, wurden diese Fische angeboten, mitunter zu
Preisen von über 500,00 € und mehr.
Grundsätzlich sind Tiere zwar nicht pfändbar, es sei denn es handelt sich um sogenannte Luxustiere, deren
finanzieller Wert den emotionalen übersteigt, wie es etwa bei teuren Pferderassen und auch bei den Koi-Karpfen
der Fall ist.
Der Schuldner wird nicht schlecht gestaunt haben, als schließlich der Gerichtsvollzieher erneut bei ihm vor der
Türe stand und die Pfändung der Tiere durchführen wollte. Anhand der detaillierten Bilder aus dem Internet
konnten die Prachtexemplare identifiziert und ausgesondert werden.
Dieser Fall zeigt wieder einmal, dass selbst hoffnungslose Fälle durch intensive Recherchearbeiten und
Unvorsichtigkeit des Schuldners, zu einem erfolgreichen Ende gebracht werden können.