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Der Schuldner ist verstorben – Was tun?

Forderungsrealisierung im Erbfall

Der Tod ist etwas ganz Natürliches und ereilt, früher oder später, jeden Menschen. Viele Gläubiger schreiben Ihre Forderungen ab und verfolgen Ihre Ansprüche nicht weiter, wenn Sie vom Ableben des Schuldners erfahren. Oftmals in der irrigen Annahme, dass der Schuldner vermögenslos ist und daher auch die Erben aus der Erbschaft keine Zahlungen leisten müssten. Sollte eine Erbschaftsausschlagung vorliegen, ist diese Annahme sicherlich korrekt.

Möglichkeiten der Forderungsrealisierung bei Erbschaft

Allerdings lohnt sich oft eine Anfrage beim zuständigen Amtsgericht, ob Erbschaftsvorgänge bekannt sind und nicht doch ein Erbe die Ausschlagungsfrist versäumt oder das Erbe bereitwillig angenommen hat. In diesem Fall erwirbt der Erbe kraft Gesetzes nicht nur die Vermögenswerte des Erblassers, sondern auch die sogenannten Passiva – Die Schulden. Ihre Forderungen können Sie nunmehr gegen den oder die Erben geltend machen. Liegt ein Titel vor, so kann eine Umschreibung auf die Erben beantragt und durch den Gerichtsvollzieher der Anspruch vollstreckt werden.

Unsere Unterstützung in komplexen Erbfällen

Zögern Sie nicht bei diesen komplexen Sachverhalten unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen. Gerne helfen wir Ihnen weiter, die entsprechenden Anträge zu stellen und Sie bei der Realisierung Ihrer Forderung zu unterstützen.

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