Neue Erfolgsgeschichte: Unterhaltszahlungen erfolgreich realisiert
Sachverhalt
2012 wurde Klaus Peter geboren, jedoch hat der leibliche Vater während der Schwangerschaft seine Koffer gepackt, ist aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und hat ein neues Leben mit seiner ehemaligen Sekretärin begonnen.
Versuchte gerichtliche Durchsetzung der Unterhaltsansprüche
Wiederholt versuchte unsere Mandantin, auf dem gerichtlichen Weg unter Hinzuziehung von Rechtsanwälten und Gerichtsvollziehern die Unterhaltsansprüche für ihren Sohn durchzusetzen.
Verborgenes Vermögen des Schuldners
Jedoch war der Vater nie bereit, diesen Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen. Trotzdem der Vater als Fliesenleger selbstständig sehr erfolgreich tätig war, führte nach außen hin die damalige Sekretärin und jetzige Lebenspartnerin die Geschäfte. Somit wurden seitens des Fliesenbetriebs dem Schuldner nur nicht pfändbare Lohnansprüche ausgeschüttet. Trotzdem ärgerte sich unsere Mandantin, weil sie immer wieder den biologischen Vater im Ort begegnete, wo er mit seinem neuen Auto (Porsche Cayenne) des Öfteren unterwegs war und sich zudem gerade noch eine neue Harley Davidson kaufte.
Nach einer erneuten Vollstreckungsmaßnahme wurde unserer Mandantin jedoch doch mitgeteilt, dass die Fahrzeuge dem Fliesenbetrieb gehören würden.
Nach ca. zwei Monaten Recherche konnten wir jedoch feststellen, dass die Nutzung dieser Fahrzeuge, welche sicherlich nicht ausschließlich für den Fliesenbetrieb und den geschäftlichen Einsatz bestimmt waren, nicht in der Lohnabrechnung des Schuldners berücksichtigt worden sind.
Aufgrund unserer Ermittlungstätigkeit und Erkenntnisse haben wir an einem Samstagvormittag den Schuldner persönlich aufgesucht und ihn mit unseren Ermittlungen konfrontiert. Hier teilten wir ihm auch mit, dass selbstverständlich auch eine Rückberechnung jederzeit möglich wäre.
Die bis dato angelaufenen Unterhaltskosten beliefen sich auf ca. 16.800,00 €. Nachdem das Gespräch nicht nur mit ihm, sondern auch im Beisein seiner Lebenspartnerin geführt wurde, kam man überein, dass unsere Mandantin auf weitere Unterhaltsansprüche für den gemeinsamen Sohn verzichten würde, wenn eine einmalige Zahlung von 25.000,00 € vorgenommen wird.
Ca. eine Woche später wurde dieser Betrag auf das Konto unserer Mandantin überwiesen. Wir konnten erfolgreich die Unterhaltsansprüche durchsetzen und gleichzeitig eine einvernehmliche Lösung für beide Parteien finden, um weiteren Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen.
Motto: Knüppel aus dem Sack ist nicht immer maßgeblich das erfolgreichste
Wie man in diesem Fall aber sieht, sind auch Ermittlungen und Recherchearbeiten zweckdienlich, um einem Schuldner die Augen zu öffnen und gemeinsam eine Lösung zu finden.
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