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Kakerlaken und Wanzen?

Kakerlaken oder Wanzen?

MB Inkasso und Ermittlung GmbH wurden betraut mit einem Fall, in dem ein Schädlingsbekämpfer zweimal den Auftrag erhielt, von einem Mieter möglicherweise die Kakerlaken, die sich im Haus bzw. in seiner Wohnung befanden, zu bekämpfen.

Kontaktversuche ohne Erfolg

Nachdem MB Inkasso versuchte auf dem schriftlichen bzw. telefonischen Weg den Schuldner bezüglich der Forderung zu konfrontieren, blieb dies leider ohne Erfolg. Die Gesamtforderung belief sich auf ca. 650 €. Auf Wunsch des Mandanten wurde das persönliche Inkassoteam beauftragt, den Schuldner persönlich vor Ort bezüglich der offenen Forderung anzusprechen.

Persönlicher Einsatz vor Ort

An einem Dienstag frühen Morgen begab sich das Inkassoteam zu dem Haus, wo die Schädlingsbekämpfung vorgenommen wurde, und sprach den Auftraggeber bezüglich der offenen Rechnung direkt an. Hierbei musste festgestellt werden, dass der Auftraggeber gerade mal acht Monate aus der Justizvollzugsanstalt entlassen wurde und aufgrund psychischer Probleme auch nicht arbeitsfähig war. Der Zustand der Wohnung war außerordentlich unordentlich, was dazu führte, dass scheinbar die Möglichkeit bestand, dass sich hier Ungeziefer vermehren konnte.

Erfolgreiche Lösung mit dem Vermieter

Nach einem eingehenden Gespräch und Prüfung aller Unterlagen konnte das Inkassoteam feststellen, dass bei dem Auftraggeber selbst die Forderung nicht realisierbar war. Aufgrund des psychischen Verhaltens schien auch eine gerichtliche Verfolgung zwecklos. Das Inkassoteam sprach daraufhin den Vermieter persönlich an und teilte ihm mit, dass sein Mieter sehr verwahrlost in der Mieteinheit wohnhaft ist. Der Vermieter beauftragte dann den Schädlingsbekämpfer, das Ungeziefer zu beseitigen, um weiteren Schaden am Gesamtobjekt zu verhindern.

Nach einem längeren Gespräch einigten sich das Inkassoteam und der Vermieter darauf, dass die Rechnung auf ihn umgeschrieben und von ihm bezahlt wird. Die Umlagen des Hauses sollten im nächsten Jahr mit eingerechnet werden.

Erfolgreiche Realisierung für den Mandanten

Trotzdem konnte die Forderung gegenüber dem Schuldner nicht erfolgreich durchgesetzt werden, jedoch gelang es, die ausstehende Summe erfolgreich für die Mandanten zu realisieren. Dies war ausschließlich durch den persönlichen Einsatz der Mitarbeiter vor Ort möglich.

Wir wünschen dem Vermieter, dass sich weiterer Schaden durch diesen Mieter nicht entsteht bzw. der Mieter schnell die angemietete Wohnung verlässt.

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