Inkasso Mahnsesen

Kakerlaken und Wanzen?

Kakerlaken oder Wanzen?

MB Inkasso und Ermittlung GmbH wurden betraut mit einem Fall in dem ein Schädlingsbekämpfer zweimal den Auftrag erhielt von einem Mieter möglich die Kakerlaken welche sich im Haus bzw. in seiner Wohnung befanden zu bekämpfen.

Nachdem MB Inkasso versuchte auf dem schriftlichen bzw. telefonischen Weg den Schuldner bezüglich der Forderung zu konfrontieren blieb dies leider ohne Erfolg. Die Gesamtforderung belief sich auf ca. 650 €, auf Wunsch des Mandanten wurde das persönliche Inkassoteam beauftragt den Schuldner persönlich vor Ort bezüglich der offenen Forderung anzusprechen.

An einem Dienstag frühen Morgen, es war noch etwas neblig begab sich das Inkassoteam zu dem Haus wo die Schädlingsbekämpfung vorgenommen wurde und sprach den Auftraggeber bezüglich der offenen Rechnung direkt an. Hierbei musste festgestellt werden dass der Auftraggeber gerade mal acht Monate aus der Justizvollzugsanstalt entlassen wurde und aufgrund psychischer Probleme auch nicht arbeitsfähig war, der Zustand der Wohnung war außerordentlich unordentlich was dazu führte das scheinbar die Möglichkeit bestand das ich hier Ungeziefer vermehren konnte.

Nach einem eingehenden Gespräch und Prüfung aller Unterlagen konnte das Inkassoteam feststellen dass bei dem Auftraggeber selbst die Forderung nicht realisierbar war, aufgrund des psychischen Verhaltens auch scheinbar eine gerichtliche Verfolgung zwecklos erschien. Aufgrund dessen hat das Inkassoteam den Eigentümer persönlich angesprochen und ihm mitgeteilt dass sein Mieter doch sehr verwahrlost in der Mieteinheit wohnhaft ist er aber zum Schutze der Allgemeinheit und des gesamten Hauses den Schädlingsbekämpfer beauftragte das Ungeziefer zu beseitigen um etwaigen weiteren Schaden am Gesamt Objekt zu verhindern. Nach einem längeren Gespräch kam der Vermieter mit der Inkassofirma über ein dass die Rechnung auf ihn umgeschrieben würde der sie bezahlen würde und die Umlagen des Hauses im nächsten Jahr mit eingerechnet.

Trotzdem wir hier die Forderung gegenüber dem Schuldner nicht erfolgreich durchgesetzt werden konnte,konnten wir aber unsere Mandanten doch erfolgreich die ausstehende Summe realisieren, welches nur ausschließlich des persönlichen Einsatzes Mitarbeiter vor Ort möglich gewesen ist.

Wir wünschen dem Vermieter dass sich weiterer Schaden durch diesen Mieter entsteht bzw. der Mieter schnell die angemietete Wohnung verlässt.

Ihr persönliches Inkassoteam